Ansprechpartner
Michael Mayer - Bereitschaftsleiter
Sebastian Giehl - stv. Bereitschaftsleiter
bereitschaftsleitung@drk-rockenhausen.de
Parkstr. 1
67806 Rockenhausen
Allgemeine Auftragsbedingungen für den Sanitätsdienst der Rotkreuzgemeinschaften in Rockenhausen
1. Dienstanforderung, nachträgliche Verstärkung
1.1. Die Anforderung eines Sanitätswachdienstes sollte rechtzeitig, spätestens je-doch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, erfolgen, um uns und unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern eine entsprechende langfristige Disposition zu ermöglichen. Kurzfristigen Anforderungen versuchen wir nach Möglichkeit ebenfalls nachzukommen, in diesem Fall können jedoch durch den erhöhten Organisationsaufwand unsererseits - beispielsweise durch den Einsatz aus-wärtiger Einsatzkräfte - höhere Kosten entstehen als in unseren Kostensätzen vorgesehen.
1.2. In Fragen der erforderlichen Personalstärke sowie bezüglich der Notwendig-keit zum Einsatz von Fahrzeugen beraten wir den Interessenten gerne. Dabei sollte die Auflagen der Genehmigungs- bzw. Ordnungsbehörde der Anforde-rung beigefügt werden.
Soweit das anwesende Personal und/oder das eingesetzte Material nicht aus-reichen und wir auf Wunsch des Veranstalters oder Weisung der Ordnungs-behörde kurzfristig bzw. während des laufenden Einsatzes zusätzliche Kräfte nachführen müssen, kann weiterer Aufwand entstehen. Die Geltendmachung weiterer und darüber hinausgehender Kosten ist nicht ausgeschlossen.
2. Personal, Material und Einsatzfahrzeuge
2.1. Unsere Helfer verfügen über eine organisationsinterne Ausbildung in erweiter-ter Erster Hilfe und sanitätsdienstlichen Maßnahmen, die zur Erstversorgung von Patienten bzw. zur Arztassistenz qualifizieren. Rettungssanitäter haben die staatliche Prüfung nach der jeweils geltenden Landesprüfungsverordnung und den Richtlinien des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen vom 20.09.1977 erfolgreich bestanden;
Rettungsassistenten sind im Besitz der staatlichen Genehmigung zum Führen dieser Berufsbezeichnung.
Unsere Notärzte verfügen über den Fachkundenachweis Notfallmedizin oder zumindest über längere Erfahrung im Notarztdienst. Die regelmäßige Fortbil-dung aller unserer Mitarbeiter ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
2.2. Die für die sanitätsdienstliche Versorgung erforderliche Grundausstattung (Verbandmittel, Notfallausstattung und Decken) führen unsere Helfer mit. Wei-teren Ausstattungswünschen kommen wir gerne nach.
2.3. Soweit wir Krankentransport- und Rettungswagen zur Verfügung stellen, ent-sprechen diese mindestens der DIN EN 17 89.
3. Abrechnungsmodalitäten, weitere Kosten
3.1. Entstehende Kosten für Personaleinsatz und Fahrzeuge berechnen wir nach Einsatzstunden ab Eintreffen am Einsatzort, angebrochene Stunden werden zur nächsten vollen Stunde aufgerundet. Entscheidend für die Berechnung sind nicht die geplanten Zeiten, sondern die tatsächliche Anwesenheit. An-fahrtskosten entstehen nicht, wenn der Einsatzort im Stadtgebiet von Rocken-hausen liegt. Für die Anfahrt zum Einsatz benötigte, aber nicht angeforderte Einsatzfahrzeuge werden dem Veranstalter nicht berechnet.
3.2. Der Einsatz unseres Personals erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Wir ver-rechnen deshalb keine Personalkosten für unser Einsatzpersonal. Trotzdem entstehen uns Kosten, die wir weiterberechnen müssen. Diese berechnen sich aus Kosten für
• Reinigung der Einsatzbekleidung,
• Anteilige Beschaffungskosten für Einsatzausrüstungen und –bekleidung,
• Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung unserer ehrenamtlicher Helfer,
• Ausgaben für die Kameradschaftspflege und Dank für die ehrenamtliche Tätigkeit,
• Persönliche Fahrtkosten der Helfer
• …
3.3. Alle Hilfeleistungen durch unser Personal sind mit den Bereitstellungskosten abgegolten. Das notwendige Sanitätsmaterial wird pauschal berechnet. Anfal-lende Krankentransporte und Rettungsdiensteinsätze mit unseren Fahrzeugen rechnet der Rettungsdienst direkt mit den zuständigen Sozialversicherungs-trägern ab; gleiches gilt für ärztliche Leistungen.
3.4. Die Verpflegung unserer Helfer übernimmt bei Diensten von mehr als vier Stunden der Auftraggeber. Sollte dies nicht möglich sein, so sorgen wir gegen Berechnung auch gerne selbst für die Verpflegung unserer Helfer.
3.5. Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung, die binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu begleichen ist.
Preise
Die nachfolgenden Preise geben Ihnen einen groben Übeblick über die ungefähren zu erwartenden Kosten. Scheuen Sie dennoch bitte nicht, sich einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen:
Gemäß den Allgemeinen Auftragsbedingungen zur Durchführung von Sanitätswachen des DRK Ortsvereins Rockenhausen gelten ab dem 01.07.2023 die folgende Preise:
Helfer und Verpflegung | |
Helfer je angefangene Stunde | 10,00 € |
Verpflegungspauschale je Helfer und Tag (sofern keine Verpflegung durch Veranstalter erfolgt) | 15,50 € |
Material | |
Materialpauschale je Tag | 40 € |
Ortsfeste Einrichtungen (Zelt o.ä.) je Tag | 50 € |
Fahrzeuge (je Tag) | |
MTW/PKW/QUAD | 45 € |
KTW | 55 € |
RTW | 120 € |
Anfahrtskosten außerhalb Rockenhausen | 1,50 € pro km |
Alle oben genannten Preis verstehen sich netto zzgl. 7 % MwSt.
Die Preisliste wurde durch den Vorstand des DRK OV Rockenhausen e.V. in der Sitzung vom 22.06.2023 beschlossen.